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VG Trier

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Zitieren als:
VG Trier, Beschluss vom 09.09.2010 - 1 L 928/10.TR - asyl.net: M17537
https://www.asyl.net/rsdb/M17537
Leitsatz:

Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen in Algerien führt nicht zur Flüchtlingsanerkennung, da nicht die Veranlagung, sondern bestimmte Sexualpraktiken - sofern sie öffentlich werden - bestraft werden, um die herrschenden Moralvorstellungen zu schützen. Dem Antragsteller ist es zuzumuten, seine Veranlagung diskret in einer Großstadt in Algerien zu leben.

Schlagwörter: Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Algerien, vorläufiger Rechtsschutz, homosexuell
Normen: VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 1, EMRK Art. 8
Auszüge:

[...]

Schließlich führt auch die Strafbarkeit homosexueller Handlungen in Algerien (Art 333 und 338 Code Penal) offensichtlich nicht zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Bestraft wird nicht die Veranlagung, sondern bestimmte Sexualpraktiken, sofern sie öffentlich werden, um die herrschenden Moralvorstellungen zu schützen. Auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 EMRK sind derartige Einschränkungen nicht von vornherein unzulässig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Beurteilung einer fremden Rechtsordnung nicht das grundrechtliche Programm des Grundgesetzes als voller Maßstab angesetzt werden kann (VG Düsseldorf, U. v. 21. Februar 2008 - 11 K 2432/07.A -). Dem Antragsteller ist daher zuzumuten, seine Veranlagung ohne öffentliche Bemerkbarkeit zu leben. Denn hierfür besteht eine gewisse Toleranz in Großstädten, in denen sich eine homosexuelle Szene in diskreter Weise etabliert hat (VG Regensburg U.v. 15.09.2008 - RN 8 K 09.30020 -; Deutsche Orient-Stiftung, Auskunft v. 26.06.2008 an VG Regensburg). In solche Großstädte auszuweichen, ist dem Antragsteller auch zumutbar, weil er zur Sicherstellung des Lebensunterhalts imstande ist, wie seine frühere Beschäftigung bei einer spanischen Firma beweist. Insofern bestehen auch keine Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG. [...]