Stadt Hückeswagen - Sozialamt:
Gewährung einer Schulpauschale von 100,00 EUR nach § 6 AsylbLG für Schulbedarf.
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Ihr Widerspruch wird als zulässig und begründet erachtet, da Ihrer Tochter keine geringeren Aufwendungen für Schulmaterialien entstehen, als Kindern, die z.B. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.
Aus diesem Grunde ändere ich meinen Bescheid vom 30.07.2009 dahingehend ab, als dass ich Ihnen für Ihre Tochter im Rahmen des § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Schulpauschale in Höhe von insgesamt 100,00 € für das Schuljahr 2009/2010 gewähre. [...]