BAMF

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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 29.07.2009 - 5333212-432 - asyl.net: M16979
https://www.asyl.net/rsdb/M16979
Leitsatz:

Abschiebungsvebot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG hinsichtich Vietnams wegen Betreungsbedürftigkeit, PTBS und drohender Retraumatisierung.

Schlagwörter: Abschiebungsverbot, Vietnam, Posttraumatische Belastungsstörung, medizinische Versorgung
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Auszüge:

[...]

Der medizinische Standard verbessert sich in der Sozialistischen Republik Vietnam, entspricht aber insgesamt nicht dem europäischen Niveau. Generell ist in Vietnam die Behandlung der meisten Krankheiten möglich. Viele Behandlungen sind jedoch nur in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, eventuell noch in einigen anderen großen Städten durchführbar. Das Ausbildungsniveau der vietnamesischen Ärzte (zumeist Absolventen von Hochschulen in Osteuropa und der ehemaligen UdSSR) ist recht gut. Allgemein gilt die Regel, dass die Qualität der Behandlung an die Höhe der Bezahlung gekoppelt ist. Viele in staatlichen Krankenhäusern tätige Ärzte arbeiten mittlerweile nach Feierabend auf "eigene Rechnnung".

Psychiatrische Einrichtungen sind auf einem relativ guten Niveau, stehen jedoch nur in den Großstädten zur Verfügung. Die medizinische Behandlung ist in Vietnam grundsätzlich kostenpflichtig.

Vorliegend droht der Antragstellerin aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls bei eine Rückkehr in ihr Heimatland eine erhebliche, individuelle und konkrete Gefahr für Leib und Leben. Es handelt sich bei der Antragstellern um eine hilflose Person, die selbst in Deutschland Betreuung in den meisten Lebenslagen benötigt.

Sie hat keine Familie mehr in Vietnam und wäre bei einer Rückkehr nicht in der Lage, das erforderliche Geld zur Sicherung ihres Existenzminimums und für eine entsprechende Behandlung aufzubringen, wobei hier dahingestellt bleiben kann, ob eine solche Behandlung in Vietnam überhaupt erreichbar wäre. Letztlich droht bei einer Zwangsrückführung in ihr Heimatland eine Retraumatisierung, wobei die konkreten Folgen unabsehbar sind. [...]