VG Ansbach

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Zitieren als:
VG Ansbach, Beschluss vom 18.02.2010 - AN 14 K 10.30032 - asyl.net: M16691
https://www.asyl.net/rsdb/M16691
Leitsatz:

Auch wenn der Kläger eine Individualverfolgung als yezidischer Religionszugehöriger nicht glaubhaft gemacht hat, ist die Frage zu prüfen, ob Yeziden im Irak von einer Gruppenverfolgung betroffen sind. Prozesskostenhilfe war daher wegen hinreichender Erfolgsaussichten zu bewilligen.

Schlagwörter: Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, Prozesskostenhilfe
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1, VwGO § 166, ZPO § 144
Auszüge:

[...] Der Kläger hat im Verfahren zwar eine Individualverfolgung als yezidischer Religionszugehöriger nicht glaubhaft gemacht, allerdings steht im Verfahren weiterhin die Frage im Mittelpunkt, ob Yeziden im Irak von einer Gruppenverfolgung unter Berücksichtigung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (10 C 11.08) aufgestellt hat, betroffen sind. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der Feststellung und Beurteilung schwierig festzustellender tatsächlicher Gegebenheiten ab (z.B. Anknüpfung der Verfolgung an die Religion, Vielzahl von Eingriffshandlungen, Verfolgungsdichte, aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit). Da diese tatsächlichen Gegebenheiten zum Teil einem Wandel unterworfen sind, unter Umständen also bei jeder Entscheidung neu zu bewerten sind, besteht die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung durch den Kläger (vgl. dazu den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 -). Ist das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens aber in diesem Sinne noch offen, besteht hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO. Dem Kläger war daher Prozesskostenhilfe zu bewilligen und antragsgemäß Rechtsanwalt Steckbeck beizuordnen. [...]