VG Dresden

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Zitieren als:
VG Dresden, Beschluss vom 29.10.2009 - A 4 1666/09 - asyl.net: M16163
https://www.asyl.net/rsdb/M16163
Leitsatz:

Vorläufige Aussetzung einer Dublin-Überstellung nach Griechenland

Schlagwörter: Dublinverfahren, Griechenland, Abschiebungsanordnung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Asylverfahren, Dublin II-VO
Normen: VwGO § 52 Nr. 2 S. 3; AsylVfG § 34.a Abs. 2; AsylVfG § 27.a; VwGO § 123
Auszüge:

[...]

Der gegen die Antragstellerin zu 1. gerichtete Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter 1. ist zulässig und begründet.

Zwar darf nach § 34 a Abs. 2 AsylVfG die Abschiebung nach § 34 a Abs. 1 AsylVfG in einen sicheren Drittstaat (§ 26 a AsylVfG) oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 27 a AsylVfG) nicht nach § 80 oder § 123 VwGO ausgesetzt werden. [...]

Gleichwohl steht § 34 a Abs. 2 AsylVfG der Abschiebung hier nicht entgegen. Die Vorschrift ist in Fällen der vorliegenden Art aus Gründen effektiven Rechtsschutzes jedenfalls verfassungskonform einschränkend auszulegen. Das Gericht schließt sich insoweit in vollem Umfang der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen [s. Beschluss vom 07.10.2009 - 8 B 1433/09.A -] an, das - auch - mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3.9.2009 wie folgt ausgeführt hat: [...]