Die Beurteilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung als Arzt erfordert neben einem objektiven Vergleich der Ausbildungsgänge bei einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine Berücksichtigung der individuellen Qualifikation und der Berufserfahrung.
(Amtlicher Leitsatz)
Die Beurteilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung als Arzt erfordert neben einem objektiven Vergleich der Ausbildungsgänge bei einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine Berücksichtigung der individuellen Qualifikation und der Berufserfahrung.
(Amtlicher Leitsatz)