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VG Minden

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Zitieren als:
VG Minden, Beschluss vom 06.10.2008 - 7 K 797/06.A - asyl.net: M14393
https://www.asyl.net/rsdb/M14393
Leitsatz:
Schlagwörter: Verfahrensrecht, Kostenrecht, Anwaltskosten, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Anrechnung
Normen: VwGO § 162 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Der Antrag auf Entscheidung des Gerichts (sog. Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 05.06.2008) hat in der Sache keinen Erfolg. In dem angegriffenen Beschluss sind die dem Kläger von der Beklagten zu erstattenden Kosten zutreffend festgesetzt worden.

In ständiger Festsetzungspraxis (erstmals im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.10.2004 in 9 L 677/04) und Rechtsprechung (erstmals mit Beschluss 15.02.2005 in 9 L 677/04, juris) geht das VG Minden davon aus, dass der Wortlaut der Anrechnungsbestimmung eindeutig und über § 162 Abs. 1 VwGO auch in der Kostenfestsetzung - d.h. im Außenverhältnis zwischen dem Erstattungsberechtigten und dem Erstattungspflichtigen - zwingend zu berücksichtigen ist. Zur weiteren inhaltlichen Begründung wird daher zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hierzu in nrwe und juris eingestellten Beschlüsse des VG Minden verwiesen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass diese Position mit Blick auf § 91 Abs. 1 ZPO auch von dem BGH in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 07.03.2007 in VIII ZR 86/06 und vom 14.03.2007 in VIII ZR 310/06 sowie Beschlüsse vom 22.01.2008 in VIII ZB 57/07 und vom 30.04.2008 in III ZB 8/08, jeweils u.a. juris) vertreten wird. [...]