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Zitieren als:
, Bescheid vom 01.08.2008 - 5257464-479 - asyl.net: M13824
https://www.asyl.net/rsdb/M13824
Leitsatz:
Schlagwörter: China, religiös motivierte Verfolgung, Christen, Zeugen Jehovas, Religion
Normen: AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1
Auszüge:

Der Antragsteller, chinesischer Staatsangehöriger und der Volksgruppe der Han zugehörig, hat bereits am 31.07.2002 unter Aktenzeichen 2 776 906 - 479 Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt.

Am 18.06.2007 stellte der Ausländer persönlich und schriftlich bei der Außenstelle München des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeantrag).

Zur Begründung wurde vom Antragsteller im Rahmen der informatorischen Anhörung beim Bundesamt am 21.02.2008 im Wesentlichen vorgetragen, er habe sich am 17.03.2007 als Zeugen Jehovas taufen lassen. Seitdem habe er Predigtdienst geleistet.

Die Voraussetzungen für die Durchführung eines erneuten Asylverfahrens sind vorliegend gegeben.

Dem Antrag wird entsprochen, soweit die Feststellung begehrt wurde, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Aufgrund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Ausländer im Falle einer Rückkehr nach China zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt sein würde.