VG Münster

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Zitieren als:
VG Münster, Urteil vom 07.04.2008 - 4 K 965/07.A - asyl.net: M13635
https://www.asyl.net/rsdb/M13635
Leitsatz:
Schlagwörter: Kosovo, Roma, Ashkali
Normen: GG Art. 16a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7
Auszüge:

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger kann von der Beklagten nicht die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Artikel 16 a Abs. 1 Grundgesetz verlangen; die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 bis 7 Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor. Auch unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Entwicklung im Kosovo, die gekennzeichnet ist durch dessen am 17. Februar 2008 proklamierte "überwachte Unabhängigkeit", sind keine Umstände erkennbar, die eine andere Wertung rechtfertigen könnten.

Die Zwischenfälle im serbisch besiedelten Nordkosovo betreffen allein den Konflikt zwischen den dort wohnenden Serben und den Kfor-Truppen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 18. März 2008, "Schwere Straßenschlachten im Kosovo").

Für eine politische/ethnische Verfolgung der Roma und Ashkali oder das Vorliegen von Abschiebungsverboten lassen sich hieraus keine Rückschlüsse ziehen.