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Zitieren als:
, Bescheid vom 09.04.2008 - 5298781-438 - asyl.net: M13377
https://www.asyl.net/rsdb/M13377
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Christen, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, EMRK
Normen: AufenthG § 60 Abs. 5
Auszüge:

Es liegt jedoch ein Verbot der Abschiebung gem. § 60 Abs. 5 AufenthG vor.

Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen und aus dem Sachvortrag des Antragstellers während der Anhörung vor dem Bundesamt ergibt sich, dass er bei einer Rückkehr in den Irak einer Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sein würde und ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein ausreichender staatlicher bzw. quasistaatlicher Schutz zur Verfügung steht. Dies deshalb, da es sich bei dem Antragsteller um einen Christen handelt, der durch die Tatsache, dass er Kindern und Jugendlichen Religionsunterricht gegeben hat, noch über das übliche Maß hinaus auf Grund dieser hervorgehobenen Position einer Bedrohung ausgesetzt sein würde.