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OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2001 - 8 L 1117/99 - asyl.net: M0417
https://www.asyl.net/rsdb/M0417
Leitsatz:

Der Ehegatte eines Asylberechtigten hat keinen Anspruch auf Gewährung von Familienasyl, wenn die Anerkennung des Asylberechtigten zu widerrufen ist. Die Versagung des Familienasyls setzt nicht voraus, dass der Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bereits erfolgt ist oder ein Widerrufsverfahren eingeleitet wurde.

(Leitsatz der Redaktion)

Schlagwörter: Familienasyl, Ehegatte, Stammberechtigte, Asylanerkennung, Widerruf, Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum
Normen: AsylVfG § 26 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 73 Abs. 4 S. 1
Auszüge: