FG Münster

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Zitieren als:
FG Münster, Urteil vom 23.10.2000 - 4 K 6362/98 Kg - asyl.net: C1612
https://www.asyl.net/rsdb/C1612
Leitsatz:

Stellt der Kindergeldberechtigte nach bestandskräftiger Ablehnung oder Einstellung von Kindergeld durch sog. Nullbescheid einen erneuten Kindergeldantrag, ist ihm Kindergeld auch rückwirkend zu gewähren, wenn die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen dafür gegeben sind.

§ 70 Abs. 3 EStG, der eine Neufestsetzung nur mit Wirkung ab dem auf die Bekanntgabe einer Neufestsetzung folgenden Monats zuläßt, ist in Fällen dieser Art nicht einschlägig.

Schlagwörter: D (A), Kindergeld, Ablehnung, Nullbescheid, Erneuter Antrag, Rückwirkung
Normen: EStG § 70 Abs. 3
Auszüge: