FG Baden-Württemberg

Merkliste
Zitieren als:
FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1998 - 12 K 112/97 - asyl.net: C1585
https://www.asyl.net/rsdb/C1585
Leitsatz:
Schlagwörter: D (A), Asylberechtigte, Kindergeld, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt, Bewilligungszeitpunkt
Normen: AsylVfG § 3; EStG § 63 Abs. 1 S. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; AO § 8
Auszüge:

1. Ein aufgrund unanfechtbaren Bescheids nach § 3 AsylVfG anerkannter asylberechtigter Ausländer kann vom Monat der Anerkennung an Kindergeld erhalten.

2. Für den Begriff des Wohnsitzes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG gilt die Begriffsbestimmung des § 8 AO.

3. Kinder teilen nach dieser Bestimmung grundsätzlich den Wohnsitz der Eltern, solange sie sich noch nicht persönlich und wirtschaftlich vom Elternhaus getrennt haben.