OVG Niedersachsen

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Zitieren als:
OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 3799/98 - asyl.net: C1412
https://www.asyl.net/rsdb/C1412
Leitsatz:

Nach § 6 S. 1 AsylbLG a.F. kann der Leistungsträger verpflichtet sein, für den Schulbesuch eines schulpflichtigen Kindes Leistungen zu erbringen, wenn nur durch diese Leistungen der Besuch der Schule oder einer gleichwertigen Einrichtung (Tagesbildungsstätte) gesichert wird.

(Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Kinder, Behinderte, Schulkosten, Schulpflicht, Tagesbildungsstätte, Sonstige Leistungen
Normen: AsylbLG a.F. § 6
Auszüge:

Nach § 6 S. 1 AsylbLG a.F. kann der Leistungsträger verpflichtet sein, für den Schulbesuch eines schulpflichtigen Kindes Leistungen zu erbringen, wenn nur durch diese Leistungen der Besuch der Schule oder einer gleichwertigen Einrichtung (Tagesbildungsstätte) gesichert wird.