Rheinland-pfälzische Weisung zum zukünftigen Chancenaufenthalt und zu geänderten Bleiberechtsregelungen aus dem Koalitionsvertrag:
Es werden keine fachaufsichtlichen Einwände geltend gemacht, wenn Aufenthaltsbeendigungen bei Personen, die zukünftig eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Koalitionsvertrag erhalten könnten, rückpriorisiert werden.
(Zusammenfassung der Redaktion)
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Besonders möchte ich auf die Ankündigung eines "Chancen-Aufenthaltsrechts" auf S. 138 des Koalitionsvertrags hinweisen. Danach sollen "Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, [ ... ] eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25a und b AufenthG)".
Die Umsetzung dieses Vorhabens wird einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes bedürfen, die jedoch bis zum 1. Januar 2022 nicht erfolgen wird. Deshalb wurde das Bundesministerium des Innern und für Heimat aus dem Kreis der Länder bereits auf die zu erwartenden Anfragen bei den Ausländerbehörden und die daraus resultierende Dringlichkeit einer zügigen gesetzlichen Umsetzung hingewiesen.
In Hinblick darauf möchte ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass keine fachaufsichtlichen Einwände geltend gemacht werden, wenn Ihre Behörden Aufenthaltsbeendigungen an absehbar unter die angekündigte Regelung fallenden Ausländerinnen und Ausländern zunächst zurückpriorisieren. [...]