BVerwG

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Zitieren als:
BVerwG, Beschluss vom 31.07.1998 - 9 B 776.98 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/14212
Leitsatz:

Wird die Entscheidung des Berufungsgerichts an mehrere Prozeßbevollmächtigte eines Beteiligten zugestellt, beginnt die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der ersten Zustellung zu laufen (wie BVerwG Buchholz 303 § 84 ZPO Nr. 1 und Nr. 2). (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: D (A), Verfahrensrecht, Urteil , Zustellung, Prozessbevollmächtigte, Nichtzulassungsbeschwerde, Fristen
Normen: VwGO § 56 Abs. 2; VwGO § 67 Abs. 3 S. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 1; VwGO § 173; VwZG § 8 Abs. 4; ZPO § 84
Auszüge:

Wird die Entscheidung des Berufungsgerichts an mehrere Prozeßbevollmächtigte eines Beteiligten zugestellt, beginnt die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der ersten Zustellung zu laufen (wie BVerwG Buchholz 303 § 84 ZPO Nr. 1 und Nr. 2). (amtlicher Leitsatz)