VG Saarland

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Zitieren als:
VG Saarland, Urteil vom 25.11.1998 - 12 K 56/94.A - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13790
Leitsatz:
Schlagwörter: Côte d'Ivoire, Flüchtlingsfrauen, Familienangehörige, Ehemann, Regimegegner, Demonstrationen, Schikanen, Sippenhaft, Glaubwürdigkeit, Politische Entwicklung
Normen: GG Art. 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Der Klägerin steht ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nicht zu.

Die Kammer nimmt der Klägerin die geltend gemachten Vorverfolgungsgründe nicht ab. Soweit sie sich darauf beruft, wegen der Aktivitäten ihres Ehemannes Repressalien erlitten zu haben, ist ihr entgegenzuhalten, daß das Asylerstverfahren ihres Ehemannes erfolglos geblieben ist. Sein gegenwärtig bei der Kammer anhängiges Asylfolgeverfahren verspricht unter Berücksichtigung des am 31.08.1998 ergangenen Beschlusses in dem Eilverfahren 12 F 87/98.A ebenfalls keinen Erfolg. Davon abgesehen hat die Klägerin die Kammer auch im Rahmen der informatorischen Anhörung nicht davon überzeugen können, in eigener Person Verfolgungsmaßnahmen erlitten zu haben.

Was die allgemeine Lage in der Elfenbeinküste angeht, so äußerten nach Darstellung des Auswärtigen Amtes die Menschenrechtsorganisation LIDHO, die Oppositionspartei FPI und die Studentenorganisation FESCI auf Befragen, daß es gegenwärtig in Côte d Ivoire weder Personen noch Gruppen gebe, die in einem Maße verfolgt würden, das einen Asylantrag rechtfertigen könnte. Selbst für Aktivisten der politischen Demonstrationen der vergangenen Jahre würden sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefaht staatlicher Verfolgung sehen. Präsident Bédié habe im März 1997 alle im Exil lebenden Ivorer zur Rückkehr in die Heimat aufgerufen.