Die Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative sind im Großraum Colombo für Tamilinnen sowie männliche Tamilen im Kindesalter und jedenfalls ab Vollendung des 40. Lebensjahres vorbehaltlich individueller Besonderheiten gegeben. (amtlicher Leitsatz)
Die Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative sind im Großraum Colombo für Tamilinnen sowie männliche Tamilen im Kindesalter und jedenfalls ab Vollendung des 40. Lebensjahres vorbehaltlich individueller Besonderheiten gegeben. (amtlicher Leitsatz)