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Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden in Berlin keine Runderlasse herausgegeben. Die Vorgaben zur Auslegung und Anwendung des Aufenthaltsgesetzes ergeben sich vielmehr aus den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) des Landesamts für Einwanderung. Diese sind auch außerhalb des Bundeslandes Berlin interessant und können hilfreich für die praktische Tätigkeit sein.

 

Link zu den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB)