Die obersten Landesbehörden können innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches Anweisungen herausgeben. Diese werden allgemein als Erlasse oder auch Runderlasse bezeichnet.
Die Erlasse der einzelnen Bundesländer finden Sie in unserer Entscheidungsdatenbank unter Eingabe der Schlagwörter "Erlass", "Weisung" in Verbindung mit dem jeweiligen Bundesland.
→ Link zur Entscheidungsdatenbank
Das Netzwerk BLEIBdran+ (IBS Thüringen) hat eine umfangreiche, thematisch sortierte Übersicht zu Weisungen der Bundesländer zusammengestellt.
→ Link zur Übersicht "Erlasslage Ausländerrecht" (externer Link zu ibs-thueringen.de)
In Berlin werden nur wenige Runderlasse zum Aufenthaltsrecht herausgegeben. Die Vorgaben zur Auslegung und Anwendung des Aufenthaltsgesetzes ergeben sich vielmehr zumeist aus dem "Weisungsordner" des Landesamts für Einwanderung (Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin – VAB), der öffentlich zur Verfügung steht.
→ Link zu den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB; externer Link zur Seite des Landesamts für Einwanderung)