Am 12.12.2018 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, durch die Flüchtlinge zur Mitwirkung bei der Überprüfung ihres Schutzstatus verpflichtet werden. Die GGUA Flüchtlingshilfe hat hierzu Hinweise veröff
Hinweise und Musterschreiben der Diakonie Deutschland vor dem Hintergrund, dass für afghanische Staatsangehörige Mitwirkungspflichten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zur Zeit nicht erfüllbar sind
Zur Auslegung des neuen § 58 Abs. 1a AufenthG durch das BAMF; Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge und Pro Asyl, August 2012 - Bitte beachten: Laut einer Mitteilung des Bun