Hinweise zu § 33 AsylG - Einstellung des Asylverfahrens wegen "Nichtbetreibens"

Hinweise von Johanna Mantel, Refugee Law Clinic Berlin zur Neuregelung des § 33 AsylG, insbesondere bei verpasster Anhörung (Stand: September 2016)

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Die Beratungshinweise stellen die Neuregelung des § 33 AsylG (in Kraft seit März 2016) dar und enthalten ausführliche Informationen, wie in der Praxis bei verpasster Anhörung zu verfahren ist und welche Formen des Rechtsschutzes zur Verfügung stehen.