Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlässt Dienstanweisungen zum Asylverfahren, die regelmäßig aktualisiert werden. Laut BAMF dienen diese Anweisungen, die über 500 Seiten umfassen, der Vereinheitlichung der asylrechtlichen Entscheidungspraxis an allen Standorten bundesweit.
Die Dienstanweisungen werden vom BAMF grundsätzlich nicht veröffentlicht. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurde jedoch erreicht, dass das Bundesamt sie teilweise zur Veröffentlichung freigegeben hat. Dies erfolgte 2008 durch Pro Asyl und dem Deutschen Anwaltverein, die zusammen die Herausgabe vor dem VG Ansbach erstritten (vgl. Meldung des Flüchtlingsrats Niedersachsen).
Aktuell wurden wesentliche Teile der sogenannten Dienstanweisung-Asyl (DA-Asyl) freigegeben. Enthalten darin sind einerseits Informationen zum Verfahren, wie z.B. zu Sonderbeauftragten des BAMF, die in “speziellen Qualifizierungsmaßnahmen” geschult werden und etwa für die Anhörung und Prüfung von Asylanträgen vulnerabler Personen eingesetzt werden. Andererseits enthält die DA-Asyl auch rechtliche Ausführungen zum materiellen Asylrecht, wie etwa Einzelheiten zu den Voraussetzungen des internen Schutzes. Die aktuellste veröffentlichte Version der DA-Asyl ist vom 4. Februar 2022. Geändert gegenüber früheren Versionen wurden zum Beispiel die Anweisungen zur Prüfung des Familienschutzes nach § 26 AsylG. Hier erfolgte eine Anpassung an die jüngste Rechtsprechung des EuGH und BVerwG (vgl. Beitrag im Asylmagazin 3/2022) hinsichtlich des Beurteilungszeitpunkts der Minderjährigkeit (vgl. DA-Asyl: Schlagwort “Familienschutz”).
Neben der DA-Asyl wurde auch die Dienstanweisung zum Dublin-Verfahren (DA-Dublin) über Pro Asyl freigegeben. Die letzte veröffentlichte Version stammt vom März 2021. Das 300-seitige Dokument enthält unter anderem detaillierte Anweisungen zu den Zuständigkeitskriterien, zur Durchführung des persönlichen Gesprächs und zum Kirchenasyl in Dublin-Fällen.
Weitere Teile der Dienstanweisungen sind nur für den Dienstgebrauch vorgesehen und werden nicht veröffentlicht. Darunter fallen die sogenannten Herkunftsländer-Leitsätze. Diese dienen laut BAMF als “amtsinterne Orientierungshilfen für die wesentlichsten Herkunftsländer der Asylsuchenden”. Sie sollen etwa die einheitliche Lageeinschätzung bei vergleichbaren Sachverhalten erleichtern.
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