Mitte Juli 2017 hatte das Bundesarbeitsministerium Berufsförderungen, die in seiner Zuständigkeit liegen und eine „gute Bleibeperspektive“ voraussetzen, auch für Asylsuchende aus Afghanistan geöffnet (siehe asyl.net Meldung vom 17.7.2017). Es wies an, dass bei dieser Personengruppe von einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt auszugehen sei.
Mit Weisung der Bundesarbeitsagentur von Anfang November 2017 wird die Berufsförderung für afghanische Asylsuchende nunmehr zum 31. Dezember 2017 wieder beendet. Laut Weisung ist eine Verlängerung der Förderbedingungen nicht zu erwarten.
Berufsbezogene Deutschkurse nach § 45a AufenthG (Deutschsprachförderverordnung DeuFöV) können allerdings 2018 noch begonnen werden, wenn bis Ende 2017 eine Teilnahmeberechtigung ausgestellt wird. Hierfür müssen sich Teilnehmende innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung der Berechtigung bei einem Kursträger anmelden, da die Berechtigung ansonsten erlischt. Asylsuchende aus Afghanistan können nur noch bis Ende 2017 in ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen eintreten. Vermittlungsunterstützende Arbeitsförderung ist für afghanische Asylsuchende ab Anfang 2018 erst wieder möglich, wenn ihnen die Erwerbstätigkeit erlaubt ist; die Ausnahmeregelung des § 131 SGB III findet dann keine Anwendung mehr.