In der Arbeitshilfe wird der am 1. August 2018 in Kraft getretene § 36a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Blick auf die folgenden Aspekte erläutert:
- Personenkreis, Voraussetzungen und Ermessen
- Humanitäre Gründe und Kontingentierung
- Ausschlussgründe
- Verweisungen auf andere Vorschriften
Im Anschluss daran wird das Verfahren dargestellt, das Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden sowie das Bundesverwaltungsamt bei der Bestimmung der Personen anwenden, die gemäß § 36a AufenthG einreisen können. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch darauf, welche Unterstützungsmöglichkeiten Beraterinnen und Berater haben.
In einem zweiten Kapitel wird darüber hinaus auf die Frage eingegangen, welche rechtlichen Möglichkeiten der Familienzusammenführung für "sonstige Familienangehörige" (die nicht der sogenannten Kernfamilie angehören) zur Verfügung stehen.
Autor der Arbeitshilfe ist Robert Stuhr, Rechtsanwalt und Rechtsberater der Caritas.