Erläutert wird einführend u.a. die Rechtsstellung von Personen, die zwar ein sogenanntes Asylgesuch geäußert haben, deren Asylantrag aber noch nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert wurde. Dabei wird auch auf die aktuellen Veränderungen eingegangen, die sich durch die Einführung des "Ankunftsnachweises" im Februar 2016 ergeben haben.
Anschließend geht es in erster Linie um die aufenthaltsrechtliche Situation von Personen, deren Asylverfahren läuft (die also eine Aufenthaltsgestattung haben). In den weiteren Abschnitten der Basisinformationen wird dabei u.a. auf Themen wie Unterbringung, Leistungen, Zugang zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt sowie auf besonders schutzbedürftige Gruppen eingegangen.
Die Basisinformationen werden in loser Folge als Beilage zum Asylmagazin veröffentlicht. Sie bieten einen Überblick zu dem jeweiligen Thema und sind damit insbesondere für Einsteigerinnen und Einsteiger sowie für Personen gedacht, die keine Fachleute auf dem Gebiet des Flüchtlings- und Migrationrechts sind. Die Informationen werden durch Schemata und Fallbeispiele ergänzt. Die Basisinformationen eignen sich somit besonders auch als Schulungs- und Informationsmaterial.
- Die Nr. 3 der Basisinformationen steht bei www.asyl.net zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch Informationen für die Bestellung gedruckter Exemplare.