Das irische Justizministerium hatte die Abschiebung der Asylsuchenden nach Griechenland unter den Bestimmungen der sog. Dublin II-Verordnung angeordnet. Die Asylsuchenden aus dem Afghanistan, Algerien und dem Iran klagen gegen diese Anordnungen, da in Griechenland der Zugang zu einem fairen und humanen Asylsystem nicht gewährleistet sei. Dem Bericht der Irish Times zufolge stützen sie sich dabei insbesondere auf die Position des UNHCR, der sich gegen Überstellungen nach Griechenland unter der Dublin II-Verordnung ausspricht. Neben UNHCR hatte der irische High Court noch Amnesty International und die Londoner Organisation AIRE (Advice on Individual Rights in Europe) als amici curiae (Sachverständige) in das Verfahren einbezogen.
Zuvor hatte am 12. Juli 2010 der britische Court of Appeal entschieden, dem EuGH einen exemplarischen Fall einer drohenden Überstellung nach Griechenland vorzulegen, um die europarechtlichen Aspekte klären zu lassen (Saeedi vs. Secretary of State for the Home Department). Die Vorlagefragen in diesem Verfahren wurden vom Gericht bislang aber noch nicht formuliert.
Den Artikel der Irish Times finden Sie hier.