Hinweise zur Einführung von Mitwirkungspflichten im Widerrufsverfahren

Am 12.12.2018 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, durch die Flüchtlinge zur Mitwirkung bei der Überprüfung ihres Schutzstatus verpflichtet werden. Die GGUA Flüchtlingshilfe hat hierzu Hinweise veröffentlicht.

GGUA-Hinweise zur Mitwirkungspflicht im Widerrufsverfahren, Dez. 2018

Mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes" werden in § 73 AsylG Mitwirkungspflichten für Schutzberechtigte in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt. Personen, deren Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft wird, müssen demnach nun bei entsprechender Aufforderung des BAMF beispielsweise an einer Anhörung teilnehmen oder Dokumente aushändigen.

Über die Neuregelung informieren die Hinweise der GGUA Flüchtlingshilfe, Münster.