Aufgrund rechtlicher Änderungen müssen den Betroffenen seit dem Sommer 2013 auch sogenannte "Dublin-Bescheide" (also Ablehnungen des Asylantrags, weil ein anderes europäisches Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist) vor einer möglichen Abschiebung zugestellt werden. Der Flyer des Flüchtlingsrats gibt kurze Hinweise dazu, was Asylsuchende bei Erhalt eines solchen Dublin-Bescheids tun können.
Die Informationen werden vom Flüchtlingsrat in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Zur Zeit liegen sie in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache vor. Weitere Übersetzungen sind geplant.
Die Flyer sind hier abrufbar.