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Europäisches Parlament für einheitliches Reisedokument zum Zweck von Abschiebungen

Das Europäische Parlament hat am 15. September 2016 dem Vorschlag für eine "Verordnung über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger" zugestimmt. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung in Kürze in Kraft treten wird.

Durch die neue Verordnung wird ein europäisches Reisedokument geschaffen, dass allein dem Zweck der Rückkehr dient und entsprechend nur für die einmalige Reise bis zur Ankunft im Zielstaat der Rückführung gilt. Das neue Dokument löst ein EU-Standardreisedokument ab, dass aufgrund einer Empfehlung des Rats aus dem Jahr 1994 eingeführt worden war, aber nicht von allen Staaten außerhalb der EU anerkannt wird. Durch Vereinheitlichung des Dokuments und durch verbesserte Sicherheitsmerkmale soll nun erreicht werden, dass die Papiere allgemein akzeptiert werden. Die neuen Reisedokumente sollen dieselben Sicherheitsmerkmale (u.a. Wasserzeichen) aufweisen, die für die "Formblätter für die Anbringung eines Visums" in einer Verordnung aus dem Jahr 2002 geregelt sind (Verordnung Nr. 333/2002).

Der Verordnungsentwurf wurde vom Parlament mit großer Mehrheit (494 Ja-Stimmen gegen 112 Nein-Stimmen und 50 Enthaltungen) angenommen. Die Verordnung wurde laut dem Nachrichtenportal euractiv.de bereits mit dem Rat abgestimmt, dessen Zustimmung daher als Formsache gilt. In Kraft treten wird die Verordnung 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, nach vier weiteren Monaten ist sie von den EU-Mitgliedstaaten dann verbindlich anzuwenden.