Zur Schaffung einer verbindlichen Regelung im nationalen Recht zum Umgang mit Sekundärmigration schlägt der DAV in der Stellungnahme eine Ergänung des § 25 II AufenthG vor.
Zur Schaffung einer verbindlichen Regelung im nationalen Recht zum Umgang mit Sekundärmigration schlägt der DAV in der Stellungnahme eine Ergänung des § 25 II AufenthG vor.