DAV Stellungnahme: Bleiberecht nach erfolgreicher Ausbildung

DAV Stellungnahme Nr. 44/2021: Bleiberecht von Ausländern die bereits vor Abschluss des Asylverfahrens eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Link DAV Stellungnahme

Der DAV spricht sich dafür aus, § 19 d AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung) so auszugestalten, dass er unabhängig vom Aufenthaltsstatus der betroffenen Person eine Anspruchsnorm darstellt.