In der Erklärung zeigen sich die Organisationen und Wohlfahrtsverbände – darunter Amnesty International, Pro Asyl, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und terre des hommes – besorgt über die derzeitigen politischen Entwicklungen. Während die Zahl der geflüchteten Personen weltweit stetig ansteige und politische Konflikte in den Herkunftsländern andauerten, zeichneten sich in Deutschland sowie in Europa Tendenzen ab, die mehr die Grenzsicherung als den Flüchtlingsschutz in den Blick nähmen.
Aufgrund dessen erinnern die Organisationen an die Geschichte des Flüchtlingsschutzes und verweisen insbesondere auf die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention als Meilensteine und zugleich Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die Erklärung enthält dabei vier konkrete Forderungen an die Bundesregierung, wie diese mehr Verantwortung übernehmen und damit ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung gerecht werden kann:
Keine Zurückweisungen von schutzsuchenden Menschen an den europäischen Außengrenzen
Solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung sowie Reformation des Dublin Systems
Keine „Aus- bzw. Zwischenlagerung“ von Schutzsuchenden in Staaten vor Europas Grenzen
Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen
Beim EU-Gipfel am 28. Juni 2018 in Brüssel einigten sich die Regierungschefs der EU-Staaten unter anderem auf diese Schlussfolgerungen:
- Ein Konzept für "regionale Ausschiffungsplattformen" soll ausgelotet werden. Diese Plattformen sollen offenbar außerhalb der EU entstehen und in ihnen sollen Personen untergebracht werden, die auf dem Meer aus Seenot gerettet wurden. In der deutschen Fassung der Schlussfolgerungen heißt es, dass diese Plattformen "unter Unterscheidung individueller Gegebenheiten tätig sein" sollen (englische Fassung: "Such platforms should operate distinguishing individual situations..."). Weitere Angaben zu den geplanten Aufgaben dieser Zentren enthält die Erklärung nicht.
- Auf "rein freiwilliger Basis" sollen in den Mitgliedstaaten "kontrollierte Zentren" eingerichtet werden, in denen zügig entschieden werden soll, ob antragstellende Personen einen Schutzanspruch in der EU haben oder ob sie als "irreguläre Migranten" abgeschoben werden sollen. Für Personen mit Schutzanspruch soll der "Grundsatz der Solidarität" gelten, wobei aber auch hier einschränkend gilt, dass Maßnahmen von Umsiedlungen und Resettlement innerhalb der EU auf freiwilliger Basis erfolgen sollen.