Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, dass die psychosoziale Hilfe für geflüchtete Menschen verstetigt werden soll und dass vulnerable Gruppen identifiziert und besonders unterstützt werden sollen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege legen in ihrer Stellungnahme den psychosozialen Bedarf der Schutzsuchenden, das Angebot der Psychosozialen Zentren (PSZ) und den zusätzlichen (Finanzierungs-)bedarf zur Umsetzung dar. Die Berechnung des Bedarfs erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Zahl von Schutzsuchenden während der letzten fünf Jahre.