BAMF und Kirchen einigen sich auf Fortsetzung des Modellversuchs für das Kirchenasyl

Das im Februar 2015 eingeführte Abstimmungsverfahren in Fällen des Kirchenasyls soll fortgesetzt werden. Dies teilte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Pressemitteilung am 17. Dezember 2015 mit.

Im Februar 2015 hatten sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die christlichen Kirchen darauf verständigt, dass auf Seiten der Kirchen Ansprechpartner benannt werden, die beim BAMF Unterlagen zur Überprüfung von Härtefällen vorlegen können. Im Rahmen der neunmonatigen Erprobungsphase haben die Kirchen auf diese Weise 300 Anfragen an das BAMF gerichtet. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle konnte eine Lösung gefunden werden, durch die das Kirchenasyl beendet werden konnte oder durch die die betroffenen Asylsuchenden erst gar nicht in einem Kirchenasyl aufgenommen wurden.