Mit dem neuen Gesetz, das in seinen wesentlichen Teilen am 24. Oktober 2015 in Kraft trat, wurde u.a. das Asylverfahrensgesetz in "Asylgesetz" umbenannt. Daneben sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Personen vor.
Die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" wurde darüber hinaus um Albanien, Kosovo und Montenegro erweitert. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten wurden im Hinblick auf verschiedene Verfahrensrechte gegenüber anderen Asylsuchenden schlechtergestellt.
- <link file:28411 download file>Den Kurzüberblick zu den Änderungen finden Sie hier.