Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe für die Beratung von Unionsbürger*innen mit Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der EU-Freizügigkeits-VO 2011 herausgegeben. Dabei handelt es sich um ehemals erwerbstätige Personen, die ein Aufenthaltsrecht von ihren in Deutschland zur Schule gehenden Kindern ableiten. Hierzu hatte der EuGH am 6. Oktober 2020 in einem sehr praxisrelevanten Urteil entschieden, dass ein Ausschluss von Sozialleistungen für diese Gruppe unionsrechtswidrig ist. Die Arbeitshilfe soll Praxishinweise und Antworten auf damit zusammenhängende Fragen geben.