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UNHCR-Position zu möglicher Rückkehr nach Syrien

UNHCR hat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ein Positionspapier zur Frage der Rückkehr von Geflüchteten nach Syrien veröffentlicht. Darin wird gefordert, zum aktuellen Zeitpunkt von Abschiebungen nach Syrien abzusehen. Darüber hinaus seien die Voraussetzungen, um den Schutzstatus syrischer Flüchtlinge zu beenden, derzeit nicht gegeben.

Das Positionspapier von UNHCR vom 16. Dezember 2024 ersetzt die "International Protection Considerations" vom März 2021, welche den Schutzbedarf von Personen aus Syrien detailliert in Hinblick auf bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Verfolgungssituationen beschrieben hatten. Die neue Position beschränkt sich demgegenüber auf wenige wichtige Punkte, wobei betont wird, dass angesichts der sich im Fluss befindlichen Umstände schon bald weitere Aktualisierungen notwendig werden könnten. Zum aktuellen Zeitpunkt befinde sich das Land aber in einem Zustand "zwischen Krieg und Frieden, zwischen Stabilität und Rechtlosigkeit, zwischen Wiederaufbau und weiterer Zerstörung". Vor diesem Hintergrund lauten die zentralen Hinweise:

Keine Förderung groß angelegter freiwilliger Rückkehr

UNHCR ist bereit, die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen zu unterstützen, solange diese auf der Grundlage vollständiger Informationen über die Lage an dem Ort, an den sie zurückkehren wollen, erfolgt. Aufgrund der humanitären Krise, dem hohen Grad von Binnenvertreibung und der weitreichenden Zerstörung des Landes wird UNHCR die freiwillige Rückkehr aber nicht im größeren Maßstab fördern ("[…] for the time being UNHCR ist not promoting large-scale voluntary repatriation to Syria").

Aussetzung von Abschiebungen

Syrien ist laut UNHCR weiterhin betroffen von:

  • Angriffen und Gewalt in Teilen des Landes,
  • weitreichender Binnenvertreibung,
  • Verseuchung vieler Landesteile mit explosiven Hinterlassenschaften des Krieges,
  • einer am Boden liegenden Wirtschaft,
  • einer weitreichenden humanitären Krise, die sich darin zeigt, dass bereits vor den aktuellen Entwicklungen 16 Mio. Menschen auf humanitäre Unterstützung angewiesen waren,
  • massiver Zerstörung von Wohnraum, kritischer Infrastruktur und landwirtschaftlicher Flächen,
  • unklaren Besitzverhältnissen von Landeigentum und Häusern, die zu komplexen und viel Zeit in Anspruch nehmenden juristischen Auseinandersetzungen führen werden.

Vor diesem Hintergrund fordert UNHCR zum jetzigen Zeitpunkt dazu auf, keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien durchzuführen. Dies gilt für syrische Staatsangehörige ebenso wie für Personen, die früher ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Syrien hatten, einschließlich die palästinensische Bevölkerung mit früherem Wohnsitz in Syrien ("[…] UNHCR for the time being continues to call on States not to forcibly return Syrian nationals and former habitual residents of Syria, including Palestininans previously residing in Syria, to any part of Syria").

Aussetzung von (negativen) Entscheidungen über Asylanträge von Schutzsuchenden, keine Beendigung des Schutzstatus
  • Unverändert fordert UNHCR alle Staaten auf, Zivilpersonen, die aus Syrien fliehen, den Zugang zu ihrem Hoheitsgebiet zu ermöglichen, das Recht auf Asyl zu garantieren und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) jederzeit zu gewährleisten
  • Zwar sind die Risiken einer Verfolgung durch die ehemalige Regierung entfallen, andere Risiken könnten aber bestehen bleiben oder sich sogar verstärken. Da sich die Lage rapide verändere, kann UNHCR derzeit keine detaillierten Empfehlungen zum Schutzbedarf syrischer Asylsuchender abgeben. Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheit fordert UNHCR dazu auf, vorerst keine negativen Entscheidungen über Asylanträge zu fällen, bis sich die Situation in Syrien stabilisiert hat und es möglich ist, eine umfassende Bewertung des Schutzbedarfs vorzunehmen.
  • Bei Personen, denen internationaler Schutz zugesprochen wurde, sieht UNHCR die Voraussetzungen für die Beendigung des Schutzstatus zum aktuellen Zeitpunkt nicht als erfüllt an ("[…] UNHCR does not consider that the requirements for cessation of refugee status for beneficiaries of international protection originating from Syria have currently been met.").

UNHCR hat das Mandat, die Einhaltung und Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention zu überwachen. Den Richtlinien und Empfehlungen von UNHCR zum Schutzbedarf kommt somit eine besondere Rolle zu, auch wenn sie für die Staaten nicht bindend sind.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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