UNHCR-Empfehlungen zur Situation von Flüchtlingen während der Corona-Pandemie

UNHCR hat Empfehlungen an die deutschen Behörden erarbeitet, mit denen Asylsuchende und Flüchtlinge besser vor den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geschützt werden sollen. Die Empfehlungen beziehen sich sowohl auf die Unterbringungssituation als auch auf die Durchführung des Asylverfahrens.

Frank Remus, Repräsentant des UNHCR in Deutschland, wies bei der Vorstellung des Papiers darauf hin, dass die aktuell sinkenden Infektionszahlen Luft verschafften, um ergriffene Maßnahmen nachzubessern. In den Unterkünften von Schutzsuchenden seien die Abstands- und Hygieneregeln unter den dort gegebenen Bedingungen kaum praktizierbar.

UNHCR empfiehlt daher, Unterbringungssituationen zu entzerren und durch bauliche sowie organisatorische Änderungen sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden könnten. Wo dies nicht möglich sei, könne ein Verbleib in der Einrichtung nicht gerechtfertigt werden und die Wohnverpflichtung der betroffenen Personen sei aufzuheben. Es müsse geprüft werden, ob derzeit nicht genutzte andere Einrichtungen wie Jugendherbergen, Landschulheime, Pensionen oder Hotels für die Unterbringung herangezogen werden könnten.

In dem Papier wird darauf hingewiesen, dass für eine umfassende Information über die getroffenen Maßnahmen schriftliche Hinweise nicht immer ausreichten. Die Erfahrung im In- und Ausland habe deutlich gezeigt, dass auch in der jeweiligen Muttersprache verfasste schriftliche Informationen nicht genügten, um das Verständnis für die Situation sicherzustellen. Vielmehr müssten ergänzende mündliche Informationen erfolgen und es müsse die Möglichkeit geben, Rückfragen zu stellen. Weiterhin sollte der Zugang zu Informationen gerade vor dem Hintergrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit durch die Versorgung mit Internet und WLAN in Einrichtungen gewährleistet werden.

Für die Anhörung im Asylverfahren könnten Videoübertragungen infrage kommen, wobei aber die anwaltliche Vertretung oder die Begleitung durch Beistände weiterhin garantiert sein müssten. In bestimmten Konstellationen, etwa bei traumatisierten oder minderjährigen Schutzsuchenden könne es auch sein, dass sich Video-Anhörungen nicht als geeignet erwiesen. Mögliche nachteilige Umstände, die sich aus der speziellen Befragungssituation per Video ergäben, seien bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Auch der Zugang zur Asylverfahrensberatung, insbesondere zu qualifizierter Rechtsberatung, müsse durch alternative Maßnahmen (etwa per Video oder Telefon) sichergestellt werden. Wegen des eingeschränkten Zugangs zur Rechtsberatung solle von den Verwaltungsgerichten "ein flexibler Umgang mit Rechtsmittelfristen erwogen werden."


Hinweis

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