Die Reihe von Schulungsvideos wird vom Deutschen Roten Kreuz in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg produziert. Geplant sind insgesamt 13 Folgen, das nun erschienene Video zum Sozialrecht stellt die 12. Folge dar.
Das Video befasst sich mit existenzsichernden Leistungen, auf die in Deutschland lebende Ausländer*innen im Bedarfsfall Anspruch haben. Nicht thematisiert werden darüber hinausgehende Leistungen wie beispielsweise die Ausbildungsförderung oder Zuschüsse zum Spracherwerb. Im Einzelnen werden erläutert:
- Personengruppen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen,
- Die Unterscheidung nach Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) und Analogleistungen (§ 2 AsylbLG) im AsylLG;
- Geld- und Sachleistungen im AsylbLG (§ 3 AsylbLG),
- Mögliche Sanktionen im Rahmen von § 1a AsylbLG (Reduzierung auf Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung und Unterkunft),
- Leistungen nach SGB II und SGB XII für schutzberechtigte Personen, für Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken erhalten haben sowie für Unionsbürger*innen,
- Gesundheitsversorgung (bzw. deren Einschränkungen im Rahmen von § 4 und § 6 AsylbLG)
Die Erläuterungen zur Rechtslage sind auf dem Stand Dezember 2023. Noch nicht berücksichtigt ist damit die Verlängerung der Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 2 AsylbLG von 18 auf 36 Monate (geändert im Februar 2024 durch das Rückführungsverbesserungsgesetz).