Neue Internetseite zum "Recht auf Geburtsurkunde"

Noch immer gibt es Berichte darüber, dass neugeborene Kinder von Geflüchteten keine Geburtsurkunde erhalten, wenn die Eltern ihre Identität nicht mit Dokumenten belegen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert mit der neuen Webseite www.recht-auf-geburtsurkunde.de über dieses Thema.

Nach Art. 7 der UN-Kinderrechtskonvention sind Neugeborene unverzüglich nach der Geburt in ein Register einzutragen. Darin ist zugleich auch das Recht auf die Ausstellung einer Geburtsurkunde eingeschlossen, da die bloße Eintragung in ein staatliches Register den Kindern und ihren Familien noch keine Rechte vermittelt (nähere Erläuterungen in der Broschüre "Papiere von Anfang an" des Deutschen Instituts für Menschenrechte, September 2021). Ohne die Geburtsurkunde drohen insbesondere Nachteile bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie bei der medizinischen Versorgung. Im weiteren Verlauf des Lebens kann die Geburtsurkunde auch beim Zugang zu weiteren Rechten entscheidend sein, wie etwa bei der Einschulung oder beim Antrag auf einen Reisepass. Und selbst im Alltagsleben, beispielsweise bei der Anmeldung zu einem Fußballverein, kann das Fehlen einer Geburtsurkunde zu erheblichen Problemen führen.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Praxis deutscher Behörden, die Ausstellung von Geburtsurkunden bei einer angeblich ungeklärten Identität der Eltern zu verweigern oder zu verzögern, wiederholt gerügt. Abhilfe sollte eine Neuregelung schaffen, die es ermöglicht, bei ungeklärter Identität statt einer Geburtsurkunde "beglaubigte Registerauszüge" auszustellen. In der Praxis kommt es aber offenbar weiterhin auch bei der Ausstellung dieser Ersatz-Urkunde zu erheblichen Verzögerungen. Zudem sind Behörden offenbar nicht immer darüber informiert, dass die beglaubigten Registerauszüge dieselbe Rechtswirkung haben sollen wie Geburtsurkunden.

Die Monitoring‑Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte hat eine neue Webseite zu diesem Thema veröffentlicht, die über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und über weiterführende Arbeitshilfen informiert. Die Seite veranschaulicht, in welchen Situationen die Geburtsurkunde wichtig ist, daneben wird in zahlreichen "FAQs" auf wiederkehrende Konstellationen im Zusammenhang mit der Geburtenregistrierung eingegangen. Die Website richtet sich laut der Monitoring-Stelle primär an Standesbeamt*innen, an Sozialarbeitende sowie an die Anwaltschaft.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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