An Beratungsstellen in Deutschland wenden sich häufig Asylsuchende, deren Familienangehörige sich noch in einem anderen Staat befinden, weil die Familie während der Flucht getrennt wurde oder weil die Angehörigen erst später das Herkunftsland verlassen haben. Befinden sich die Angehörigen bereits in einem anderen europäischen Staat, der Mitgliedstaat der sogenannten Dublin-III-Verordnung ist, kann die Verordnung herangezogen werden, um die Familieneinheit in einem der betroffenen Staaten herzustellen.
In der Praxis betrifft dies in vielen Fällen hier lebende Asylsuchende, deren Angehörige in Griechenland leben. Das europäische Recht sieht hier in der Dublin-III-Verordnung zwar grundsätzlich vor, dass die Asylverfahren von Mitgliedern einer Familie in einem Staat durchgeführt werden sollen, sodass ein Anspruch auf die Familienzusammenführung direkt aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Allerdings ist es häufig schwierig, diesen Anspruch durchzusetzen, weil Unterlagen fehlen oder nicht anerkannt werden. Daneben gelten im Verfahren verschiedene formale Anforderungen und Fristen müssen beachtet werden. Im Leitfaden wird auf diese Voraussetzungen und auf häufige Fragestellungen eingegangen, im Einzelnen behandeln die Abschnitte diese Themen:
- Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung
- Familienbezogene Zuständigkeitskriterien
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Vorgehen bei Ablehnung
Ergänzt wird die Darstellung durch zahlreiche Praxistipps und weiterführende Hinweise. In den abschließenden Abschnitten finden sich zudem Hinweise auf weiterführende Informationen, Kontaktadressen und Musterschreiben.
Die im Jahr 2018 erstmals erschienene Handreichung wurde für die Neuauflage von Anne Pertsch (Equal Rights Beyond Borders e.V.) vollständig überarbeitet. Sie erschien zugleich als Beilage zum Asylmagazin 12/2022.
Die Broschüre steht unter dem unten aufgeführten Link zum Download zur Verfügung. Daneben können gedruckte Exemplare bestellt werden (zu den Bestellbedingungen siehe ebenfalls den unten genannten Link).