Die von Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe Münster) erarbeitete Handreichung behandelt das Freizügigkeitsrecht für Drittstaatsangehörige mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU in einem anderen EU-Staat. In Deutschland besteht für diese Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG. Erläutert werden die folgenden Voraussetzungen und Details:
- Die gesetzlichen Grundlagen
- Bezeichnung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU in anderen Staaten
- Kurzfristige und langfristige Aufenthalte in Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- Zugang zu Sozialleistungen
- Familienzusammenführung
- Langfristige Sicherung des Aufenthalts in Deutschland
Ergänzt wird die Darstellung durch zahlreiche Fallbeispiele.