Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ist in vielen Fällen Voraussetzung, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt überwiegend oder vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das IQ-Netzwerk Niedersachsen hat eine Übersicht veröffentlicht, die verdeutlicht, für welche Aufenthaltstitel diese Voraussetzung gilt und welche Ausnahmen greifen können.