Laut dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Sorgeberechtigter nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei ständen ihnen diese bei Bedarf eigentlich zu. Mit seinem Handlungsleitfaden appelliert der Arbeitskreis daher sowohl direkt an die Mitarbeitenden der Jugendämter als auch an Beratungsstellen.