Mit der Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 22. Januar 2024 wollte das Bundesinnenministerium laut einer Pressemitteilung vor allem Personen unterstützen, die sich bereits in Deutschland aufhielten und "angesichts des Terrors der Hamas für einige Zeit bei Freunden und Familien in Deutschland" bleiben wollten. Da die Verordnung rückwirkend galt, konnten israelische Staatsangehörige, die ab dem 7. Oktober 2023 nach Deutschland eingereist waren, ihren Aufenthalt damit unkompliziert um drei Monate verlängern. Diese Möglichkeit entfällt mit dem Auslaufen der Verordnung.