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Hinweis zur Änderung der Entscheidungspraxis bei unbegleiteten Minderjährigen

Hinweis zur Änderung der Entscheidungspraxis bei unbegleiteten Minderjährigen

Zur Auslegung des neuen § 58 Abs. 1a AufenthG durch das BAMF; Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge und Pro Asyl, August 2012 - Bitte beachten: Laut einer Mitteilung des Bundesfachverbands vom 25.9.2012 wird das BAMF den § 58 Abs. 1a AufenthG bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr vorrangig anwenden.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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