Das am 23. Juni 2023 vom Bundestag beschlossene und nunmehr vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht umfangreiche Änderungen vor. Außerdem treten die Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Die Regelungen zur Blauen Karte-EU und der Rechtsanspruch auf § 18a und b AufenthG treten beispielsweise im November 2023 in Kraft. Voraussichtlich im Februar oder März 2024 wird der größte Teil der vorgesehenen Änderungen (also auch die Regelungen zum Spurwechsel und zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG) in Kraft treten; die Regelungen zum Punktesystem voraussichtlich im Juni 2024.
Die jeweiligen Zeitpunkte des Inkrafttretens gehen aus der Synopse nicht hervor.
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Link zur Stellungnahme der BAGFW zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung