DRK-Fachinformationen zum Familiennachzug zu afghanischen Flüchtlingen

Der Familiennachzug afghanischer Angehöriger zu in Deutschland lebenden Personen ist weiterhin in vielen Fällen nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Eine neue Fachinformation des DRK-Suchdienstes informiert über aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Gerichte und gibt Hinweise, welche Schlussfolgerungen daraus für die Beratungspraxis gezogen werden können.

Da eine Beantragung von Visa zum Familiennachzug schon seit dem Jahr 2017 in Afghanistan nicht mehr möglich ist, sind Betroffene darauf angewiesen, bei den deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan oder Indien das Verfahren zu betreiben. Neben langen Wartezeiten ergeben sich im Visumsverfahren häufig weitere praktische Schwierigkeiten, die sich zum Teil nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 noch verschärft haben. So stellt sich nicht selten die Frage, ob Betroffene die Auslandsvertretungen in den Nachbarländern überhaupt gefahrlos erreichen können und ob notwendige Dokumente überhaupt noch (legal) beschafft werden können. Bei besonders gefährdeten Personen ist darüber hinaus zu klären, ob für sie eine Priorisierung des Familiennachzugsverfahrens infrage kommt.

In verschiedenen Eilverfahren haben sich die zuständigen Gerichte (VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg) mit dringenden Fragen in diesem Zusammenhang befasst. Die Arbeitshilfe des DRK-Suchdienstes fasst die Kernaussagen der Entscheidungen zusammen, die seit dem August 2021 ergangen sind. Darüber hinaus geht die Handreichung auf weitere grundsätzliche Fragen des Familiennachzugs ein. Ergänzt wird die Darstellung durch Hinweise dazu, was in der Beratungspraxis zur Unterstützung der Betroffenen unternommen werden kann.

Im Einzelnen werden die folgenden Themen behandelt:

  1. Eilrechtsschutz, Sondertermine, Beschleunigung des Verfahrens
  2. Nachzug sonstiger Familienangehöriger gem. § 36 Abs. 2 AufenthG
  3. Nachzug zu Familienangehörigen mit Aufenthaltstitel gem. § 25 Abs. 3 AufenthG
  4. Aufnahme aus dem Ausland gem. § 22 AufenthG

Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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Thema Familiennachzug