Während sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern im Gebiet der Union weitgehend frei bewegen und aufhalten dürfen, ist die Freizügigkeit sogenannter Drittstaatsangehöriger (Personen aus einem Land außerhalb der EU) erheblichen Einschränkungen unterworfen. Dies gilt auch dann, wenn sie als anerkannte Flüchtlinge oder aus anderen Gründen einen Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates erworben haben. Der rechtmäßige Aufenthalt in einem EU-Staat ermöglicht ihnen in der Regel zwar, innerhalb der EU zu reisen, die "Weiterwanderung" in ein anderes EU-Land ist aber nur sehr eingeschränkt möglich. Das bedeutet aber nicht, dass der Aufenthalt in Deutschland in allen Fällen automatisch als "irregulär" anzusehen ist.
Die Broschüre erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Personen infrage kommen kann, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Die einzelnen Abschnitte der Broschüre behandeln dabei diese Themen:
- Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Staaten
- Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
- Rechtsstellung eines "langfristig Aufenthaltsberechtigten" (Daueraufenthalt-EU)
- Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Familienzusammenführung
- Asylantragstellung
- Übergang des Flüchtlingsstatus
Die Broschüre steht auf der Homepage des Paritätischen Gesamtverbands sowie bei uns unter den nachfolgend genannten Link zum Download zur Verfügung.